„Wir sehen unsere Aufgabe vor allem bei der ersten Beratung darin, uns einen Überblick zu verschaffen, aber auch dem Betroffenen einen Überblick zu verschaffen um dann zu entscheiden ob und welche Schritte will er gehen. Wie sind die Erfolgsaussichten? Welche rechtliche Situation besteht wirklich? Wir können in verschiedenen Varianten vorgehen. Wir können weiterinformieren und vermitteln, wer zum Beispiel entscheidend hier eingreifen könnte. Also Erziehungsberatungsstelle oder auch eine Mediation vorschlagen. Finanzielle Fragen, wie Schuldnerinsolvenz, klärt dann die Caritas, das machen wir nicht selber.
Oder aber wir leiten rechtliche Schritte ein oder sagen den Mandanten was sie tun sollen. Wie zum Beispiel zur Auskunft auffordern um einen Unterhalt berechnen zu können. Wir übernehmen dann auch die Vertretung, das heißt wir schreiben durchaus auch den Ehemann / die Ehefrau an, setzen die notwendigen juristischen Eckpunkte und wenn keine Lösungen möglich sind, werden wir auch entsprechende juristische Schritte einleiten. Wichtig ist, dass die Mandanten früh genug kommen und nicht erst nach Ablauf eines Trennungsjahres. Denn dann sind manche Rechte, oder manche Rechte kann man nicht mehr durchsetzen, wie zum Beispiel Unterhalt für die Vergangenheit kann ich nicht mehr einklagen. Denn ein Unterhalt ist für die Zukunft zu zahlen. Deswegen ist es wichtig für die Frauen und auch teilweise Männer, dass sie zeitnah zur Trennung zu uns kommen, damit wir uns eben diesen Überblick verschaffen können. Unsere Beratung besteht eigentlich in einer Art Lotsenfunktion. Wir schauen uns die Trennungssituation an, und sagen auch den Mandanten, welche möglicherweise staatliche Hilfe in Betracht kommt, zum Beispiel Jugendamt. Wir leiten auch gerichtliche Verfahren ein, wenn kein Unterhalt bezahlt wird, wir versuchen Mietverhältnisse zu regeln, damit die Mütter mit den Kindern in ihrer Wohnung bleiben.
Wir denken, dass es eben so wichtig ist, diese zumindest erste Lotsenfunktion zu ermöglichen, weil viele Leute, vor allem Frauen, auch Hemmungen haben, sich als sozialhilfebedürftig darzustellen. Und die betrachten auch die Beratungshilfe bereits so und wollen keine staatliche Hilfe in dem Sinn in Anspruch nehmen, weil sie dann das Gefühl haben, sie haben völlig versagt. Und das ist ihnen sehr peinlich. Und hier haben sie eine Möglichkeit sich zu informieren und damit dann auch die notwendigen Schritte dann entsprechend in die Wege zu leiten, ohne dass sie auch, sagen wir mal vor lauter Angst oder Hemmungen, diesen Schritt nicht gehen.“