4 – Wann unterstützt die Stiftung?

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„Unser Auftrag kann natürlich nur da sein, wo staatliche Hilfen nicht ausreichen oder versagen. Das hängt zum Beispiel damit zusammen, dass es diese Möglichkeit der Beratungshilfe gibt. Aber diese Beratungshilfe macht in der Praxis immense Probleme. Es ist schon sehr schwierig Formulare auszufüllen. Aber es gibt auch immer wieder Fälle bei geringem Vermögen, wo Beratungshilfe gar nicht greift, oder, was man auch noch sehen muss, Beratungshilfe ist für einen Anwalt mit so erheblichen Problemen verbunden, dass viele Kollegen keine Beratungshilfe machen oder sehr schlecht beraten. Also ich kenne Fälle wo Mandanten nach fünf Minuten mit dem Berechtigungsschein wieder hinausgeschickt worden sind. Das kann keine ordnungsgemäße Beratung sein. Jugendämter haben sicher ihre Aufgabe und machen auch eine gute Arbeit in vielen Bereichen. Aber es ist natürlich immer die Frage, ob man das schnell genug erreichen kann. Und Jugendämter können nur einen Teilbereich abdecken. Also im Bereich elterliche Sorge und Umgangsrecht braucht man sicher auch die Hilfe und Unterstützung der Jugendämter oder Beratungsstellen. Im finanziellen Bereich wird es schon enger. Wenn dann in der Regel nur Kinderunterhalt. Aber das Jugendamt kann es auch nicht leisten alle anderen schwierigen mit einer Trennung zusammenhängenden, juristischen Fragen zu klären. Und dafür gibt es eigentlich keine andere Stelle als Anwälte. Da beginnt der Auftrag.

Er endet, wenn die Mandanten das bekommen haben, was sie eigentlich möchten. Nämlich eine Beratung, einen Überblick über ihre Trennungssituation. Einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten, einen Überblick, welche weiteren Beratungen es gibt und dann ist es immer noch die Sache des Mandanten selber zu sagen: Hier brauche ich keine Beratung mehr. Das genügt mir. Oder: Hier brauche ich weitere Beratung. Oder möglicherweise einen Prozess. Damit würde auch unser Auftrag enden, denn ein Prozess würde dann über die Verfahrenskostenhilfe geführt werden. Manchmal genügt es ja auch zu sagen: Verhalten Sie sich so-und-so. Sprechen Sie mit dem Partner. Sie haben Anspruch auf das. Das sind eben auch diese Hilfen zur Selbsthilfe.

Wir haben auch Fälle, da sagen die: Nein, diese Erstberatungsgebühr, die ja auch Verankert ist im Gesetz, die wird von mir bezahlt, wenn wir in dieser ersten Beratung feststellen, dass das ein Fall für die Schmid-Kayser-Stiftung sein könnte, dass die sich diese Beratungsgebühr vom Mund absparen, dann bitten wir auch um Übernahme dieser Erstberatungsgebühr über die Schmid-Kayser-Stiftung. Was die, es sind in der Regel Frauen, was die also sehr sehr dankbar entgegennehmen. Und sagen, das ist ganz toll, dass das hier übernommen wird.“